Unser Notar- und Grundbuchkostenrechner hilft Ihnen, die Nebenkosten beim Immobilienerwerb zu ermitteln. So berechnen Sie einfach, welche Gebühren beim Grundbuchamt und Notar anfallen, wenn Sie eine Grundschuldbestellung oder die Abtretung bzw. Löschung eines Grundbucheintrags veranlassen möchten.
Notar- und Grundbuchkostenrechner
Hier können Sie die Nebenkosten Ihres Immobilienerwerbes ermitteln
Tipps zum Grundbucheintrag
Einsicht in das Grundbuch
- Beantragen Sie bereits vor dem Hauskauf Einsicht in das Grundbuch. Ein Auszug gibt Aufschluss über eventuelle Belastungen des Grundstücks. Hierfür benötigen Sie einen Vorvertrag beziehungsweise eine Bestätigung vom Verkäufer oder Makler.
- Ein Grundbucheintrag gibt keine Auskunft über Grundstücksgrenzen. Diese Informationen erhalten Sie beim Katasteramt.
Grundbuch-Auszug
- Den Auszug aus dem Grundbuch können Sie auch für die Finanzierung des Kaufobjekts bei Ihrer Bank vorlegen.
- Lassen Sie die Eintragung ins Grundbuch immer über einen Notar abwickeln. Nur in Ausnahmefällen ist er nicht notwendig, zum Beispiel bei Vorlage eines Erbscheins.
- Bewahren Sie Ruhe, wenn es länger dauert, bis der Grundbucheintrag auf Sie umgeschrieben ist. Durch die Vormerkung sind Sie rechtlich abgesichert.