Sofortrente

Genießen Sie Ihr Erspartes ab sofort bis zum Lebensende

Investieren Sie mit der Sofortrente unseres Partners R+V Lebensversicherung AG Ihre Ersparnisse in die Altersvorsorge. Mit der privaten Rentenversicherung R+V-SofortRente erhalten Sie ab sofort eine lebenslang garantierte Rente, unabhängig von der Kapitalmarktentwicklung. Die Absicherung Ihrer Angehörigen können Sie dabei individuell gestalten, und das ohne Gesundheitsprüfung bei Vertragsabschluss.  

So funktioniert die Sofortrente

Bei der Sofortrente zahlen Sie einen Einmalbeitrag, beispielsweise aus einer fälligen Lebensversicherung oder einer Erbschaft, und erhalten ab sofort eine lebenslange garantierte Rente. Dazu kann eine attraktive Überschussbeteiligung kommen, die sich nach den erwirtschafteten Erträgen richtet. Sie versteuern nur den sogenannten Ertragsanteil der Rente mit Ihrem individuellen Steuersatz. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, während der Garantiezeit oder solange noch Leistungen aus der Beitragsrückgewähr vorliegen, Kapital aus Ihrem Vertrag zu entnehmen.

Zusätzliche Absicherung für Ihre Angehörigen

Für die Absicherung Ihrer Angehörigen stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Beitragsrückgewähr: Die Angehörigen erhalten bei Einschluss einer Beitragsrückgewähr im Todesfall der versicherten Person den Einmalbeitrag ohne Zinsen und abzüglich der bereits gezahlten Renten als einmalige Kapitalauszahlung.
  • Rentengarantiezeit: Bei der Sofortrente mit Garantiezeit wird Ihre Rente im Falle Ihres Todes an Ihre Angehörigen bis zum Ende der vereinbarten Garantiezeit weitergezahlt.
  • Hinterbliebenen-Zusatzversicherung: Mit dem Einschluss einer Hinterbliebenen-Zusatzversicherung können Sie Ihren Partner finanziell absichern. Er erhält im Todesfall die vereinbarte Hinterbliebenenrente ausgezahlt, und das, solange er lebt.

Ihre Vorteile mit der Sofortrente auf einen Blick

  • Lebenslange garantierte Rentenzahlungen ab sofort nach einer Einmalzahlung
  • Mögliche Erhöhung der Rente durch eine zusätzliche Überschussbeteiligung
  • Günstige Versteuerung durch die Besteuerung der Rentenleistung nur mit dem Ertragsanteil
  • Kapitalentnahme möglich
  • Hinterbliebenenschutz flexibel einschließbar
  • Keine Gesundheitsprüfung

Häufige Fragen zur Sofortrente

Was ist unter dem Ertragsanteil zu verstehen?

Der Ertragsanteil ist der steuerpflichtige Anteil einer Rente. So müssen Rentenempfänger nicht die angesparten Rentenbeiträge, sondern nur den fiktiven Ertrag des eingezahlten Kapitals versteuern. Die Höhe des steuerpflichtigen Anteils ist gesetzlich festgelegt und abhängig vom Alter der versicherten Person bei Rentenbeginn. So beträgt zum Beispiel der Ertragsanteil bei einem Renteneintrittsalter von 65 Jahren 18 Prozent der Gesamtrente.

Wie lange erfolgen die Rentenzahlungen bei der R+V-SofortRente?

Die Rente wird lebenslang an die versicherte Person ausgezahlt.

Unter welchen Voraussetzungen kann ich Kapital aus meinem Vertrag entnehmen?

Während der Garantiezeit oder solange noch Leistungen aus der Beitragsrückgewähr vorliegen, können Sie einmalig Kapital entnehmen. Die Kapitalentnahme kann bis zur Höhe einer möglichen Todesfallleistung erfolgen.