• Privatkunden
  • Firmenkunden
  • Banking & Verträge
  • Meine Bank
  • Service & Mehrwerte
Volksbank Sulmtal eG
Girokonto & Bezahlen
Kredit & Finanzieren
Immobilie & Wohnen
Zukunft & Vorsorgen
Versicherung & Schützen
Geldanlage & Sparen
Übersicht
Produkte

Rückgaberegelungen zu offenen Immobilienfonds

Seit 2013 gelten gesetzliche Regelungen für Anteilrückgaben. Das Gesetz hat Mindesthalte- und Rückgabefristen eingeführt. Anteilrückgabewünsche müssen mittels einer unwiderruflichen Rückgabe-Erklärung angekündigt werden. Diese Rückgabe ist nach einer sogenannten Mindesthaltefrist von 24 Monaten möglich und muss 12 Monate vor dem gewünschten Rückgabetermin (Rückgabefrist) erteilt werden.

Für Anlegerinnen und Anleger, die Anteile vor dem 22. Juli 2013 erworben haben, besteht zusätzlich die Möglichkeit, grundsätzlich bewertungstäglich im Rahmen des Freibetrags ohne weitere Kosten Anteile im Wert von bis zu 30.000 Euro im Kalenderhalbjahr pro Fonds zurückzugeben.

Infografik: Mindesthalte- und Rückgabefristen für Neuanlagen

1 Gemäß Veröffentlichung vom 10. Juli 2013 im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 35 trat das neue KAGB (Kapitalanlagegesetzbuch) am 22. Juli 2013 in Kraft.

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Nutzungsbedingungen
  • Rechtliche Hinweise
  • AGB

Wir machen den Weg frei. Gemeinsam mit den Spezialisten der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken

Volksbank Sulmtal eG

Ihre Cookie-Einstellungen

Cookies sind hilfreiche kleine Informationsfragmente, die es uns erleichtern, Ihnen eine optimale bedienbare Website anzubieten. Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf folgenden Seiten:

Datenschutzerklärung

Impressum

Technisch notwendig

Ihre essenziellen Seitenfunktionen werden gespeichert.

Immer aktiv

Personalisierung

Ihre festgelegten Einstellungen werden gespeichert.

Marketing

Ermöglicht für Sie passende Informationen anzuzeigen.

Statistik

Verbessert unsere Angebote für Sie.